FAQ

Was kann Ich bei WGM mieten?

Werkzeuge, Geräte und Maschinen; für Bau, Haus und Garten; für Heimwerker und den Profi. Im April 2021 haben wir mit der Vermietung begonnen und unser Angebot ist noch begrenzt. Wir erweitern unseren Mietpool aber nach und nach, so wie sich der Bedarf unserer Kunden entwickelt. Genaues zum Mietangebot finden Sie auf der Seite Mietgeräte

Wer kann bei WGM mieten?

Eigentlich jeder – unter bestimmten Voraussetzungen. Egal, ob Privatpersonen, Firmen, Unternehmen, Behörden, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts – bei uns kann jeder mieten, wenn eine schriftliche Bestellung vorliegt. Bei Privatpersonen und Abholern findet eine Identitätsprüfung statt, weil nur volljährige Personen Geräte mieten und abholen dürfen.

Wer kann nicht bei WGM mieten?
Nur Personen, die voll geschäftsfähig, voll zurechnungsfähig und im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind, können bei uns mieten. Deshalb sind minderjährige und alkoholisierte Personen von der Anmietung und Abholung ausgeschlossen. Auch an Personen, die unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen, werden keine Geräte ausgegeben. Anwender sollten außerdem körperlich in der Lage sein, die entsprechenden Geräte zu bedienen und hantieren.
Wie kann Ich bei WGM mieten?

Neben unseren Allgemeinen Mietgerätebedingungen, die für alle Mietvorgänge gelten, stellen wir noch weitere Anforderungen an unsere Mietkunden:

  1. Es gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Mieter und Abholer müssen volljährig sein und sich entsprechend ausweisen
  2. Neukunden und Privatkunden zahlen die Miete immer im Voraus
  3. Von juristischen Personen (Unternehmen, Behörden usw.) benötigen wir immer einen schriftlichen Auftrag
  4. Möchten juristische Personen ein Kundenkonto eröffnen, benötigen wir einen entsprechenden Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister oder eine Kopie der Gewerbeanmeldung
  5. Bei bestimmten Mietgeräten sind wir von Seiten der Versicherung verpflichtet, vorab eine variable Kaution zu kassieren, die nach Mietende erstattet wird, wenn bei ordnungsgemässer Rückgabe der Mietsache keine Beschädigung oder Verschmutzung festgestellt wird
Wie kann Ich bei WGM Mietgeräte bestellen?
Telefonisch, schriftlich oder persönlich – Einfach Verfügbarkeit abfragen und Termin zur Übergabe vereinbaren.
Wo kann Ich bei WGM Geräte mieten, abholen und zurückbringen?
Überall – innerhalb Deutschlands. Mietgeräte können in Hagenburg abgeholt und dort auch wieder abgegeben werden. Wo Sie dann in Deutschland arbeiten, ist egal. Nur der Transport über die Staatsgrenze hinweg ist nicht gestattet. Wir bringen unsere Mietgeräte aber auch zu unseren Kunden. Im Umkreis von 20 km rund um Hagenburg können wir Transporte in den Postleitzahlgebieten 315xx, 316xx und 317xx zu fairen Konditionen anbieten. Ihr Einsatzort ist unser Ziel.
Wie berechnet WGM die Miete?
Wir vermieten unsere Mietsachen tageweise – für zehn Stunden in der Zeit zwischen 8.00 h und 18.00 h je Werktag. Der Mietzins ist fällig, solange uns das Mietgerät nicht zur Verfügung steht, d.h. auch für nicht eingesetzte Geräte wird der Mietzins fällig.
Wann kann Ich bei WGM Geräte mieten, abholen und zurückbringen?
Unsere Öffnungszeiten – Jederzeit. Wir sind fast immer für unsere Kunden da. Von Montag bis Freitag ist unsere Mietstation in Hagenburg in der Zeit zwischen 7.00 h und 19.00 h für Kunden geöffnet. Allerdings ist die Mietstation nicht immer besetzt. Deshalb vereinbaren wir mit unseren Kunden vorab gerne Zeitfenster für die Abholung und Rückgabe der Mietgeräte, wobei wir uns gerne nach Ihren Wünschen richten. Das gilt insbesondere an Wochenenden und bei Bedarf auch an Feiertagen.
Was muss Ich zur Abholung mitbringen?
Wir benötigen einen amtlichen Nachweis, um die Identität der Abholer und Mieter zu prüfen. Bringen Sie daher bitte immer Ihren gültigen Personalausweis (bei ausländischen Mitbürgern: Reisepass) mit. Da sich fast keines unserer Mietgeräte bequem zu Fuß oder mit dem Fahrrad transportieren lässt, kommen Sie bitte mit PKW, LKW oder Transporter. Hier sind wir gesetzlich zur Überprüfung der Fahrerlaubnis verpflichtet. Beim Transport mit Anhängern müssen wir anhand der Fahrzeugscheine zudem die erlaubte Zuglast des Zugfahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers prüfen. Die Ladungssicherung obliegt immer dem Fahrzeugführer. Bringen Sie bitte entsprechende Ladungssicherungsmittel mit. Für Große und schwere Mietgeräte vermieten wir übrigens die entsprechenden Transportanhänger gleich dazu.
Was muss Ich beim Arbeiten mit den Mietgeräten beachten?
Natürlich die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen. Ansonsten gilt: Bei uns geht kein Mietgerät ohne Einweisung raus. Wir weisen unsere Kunden in die ordnungsgemäße Handhabung und Anwendung der Mietsache ein. Das ist nicht zu verwechseln mit einer Schulung. Aber wir machen Sie so fit, dass Sie vernünftig mit der Maschine arbeiten können.
Was machen unsichere Mieter?
Falls Sie sich nach der Einweisung doch nicht zutrauen, die geplante Arbeit mit unserem Mietgerät entsprechend auszuführen, kein Problem. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Gerne vermitteln wir Ihnen aus unserer Kundschaft ein entsprechenden Fachbetrieb oder Handwerker, der die Arbeit für Sie übernehmen kann. Egal, ob Kernbohrung oder Baumschnitt, Sprechen Sie uns gerne an.
Was passiert mit beschädigten und verschmutzten Mietgeräten?
Unsere Devise lautet: Bringt uns die Mietgeräte bitte genauso beschädigt und verschmutzt zurück, wie Ihr diese von uns erhaltet. Denn: Beschädigungen und Verschmutzungen gehen immer zu Lasten des Mieters. Wir stellen den vermietbaren Zustand nach Rückgabe wieder her und stellen dem Kunden die Reparatur und/oder Reinigung in Rechnung.
Sind die Mietgeräte von WGM versichert?

Teilweise. Motorbetriebene Mietgeräte mit einem Neupreis von über € 3.000 sind mit einem Selbstbehalt von € 3.000 versichert. Die Versicherung wird anteilig auf den Mietzins aufgeschlagen.